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Urheberrechte & KI-Training

  • Schweizer Musikrat
  • 10. Nov. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 16. Nov. 2025

Die rasante Verbreitung generativer KI-Systeme stellt das Urheber- und Leistungsschutzrecht vor neue Herausforderungen: Zahlreiche KI-Modelle nutzen urheberrechtlich geschützte Werke zum Training, ohne Zustimmung, ohne nachvollziehbare Quellen und oft ohne angemessene Vergütung. Das betrifft speziell auch die Musikbranche: Stimm- und Stil-Kloning, automatisiertes Sampling, algorithmische Remixe – all das wirft Fragen auf nach Rechtssicherheit, Transparenz und fairer Entlohnung.


Ein aktueller politischer Anstoss ist die Motion 24.4596 von Petra Gössi („Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch“).


Die Motion richtet sich primär an die Medien- und Verlagsbranche, fordert technische Regelungen wie Einwilligungspflicht («Opt-in») und nationale Zuständigkeit, sieht aber in der Praxis eine Abschwächung der Forderungen vor, um Innovationshemmnisse zu vermeiden.


Während dieser Vorstoss wichtige Impulse setzt, war bislang aus Sicht der Musikschaffenden zu wenig sichtbar, wie ihre Belange konkret berücksichtigt werden.


Unsere Position: Legal – fair – transparent.

Wir fordern eine Lizenzierung von Datennutzung für KI – mit klaren Quellenangaben und fairer Vergütung für Musikurheber und Interpretinnen. Schutzrechte wie Persönlichkeits- und Leistungsschutz-Rechte müssen auch im KI-Zeitalter gelten. Mechanismen wie Opt-out oder Opt-in sind unabdingbar; Regeln sollen schweizweit abgestimmt, international kompatibel sein und den Musik-Standort Schweiz stärken.


Wir setzen uns dafür ein, dass die kreative Musikproduktion nicht zur Rohstoffquelle für KI wird – sondern Teil eines fairen Ökosystems bleibt, in dem Innovation und Schutz Hand in Hand gehen.


Unsere Initiativen und Aktivitäten

Veranstaltung der Parlamentarischen Gruppe Musik vom 05. März 2025, «Künstliche Intelligenz und Musik - Situation der Rechte im Bereich KI und Musik»

 
 
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