Artikel 67a BV

Verfassungsartikel über die Musikalische Bildung

Bundesbeschluss: Volksabstimmung vom 23. September 2012

Volk und Stände haben am 23. September 2012 den Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung mit grosser Mehrheit angenommen. Der neue Verfassungsartikel hat zum Ziel, die musikalische Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu stärken: In der Schule sollen Bund und Kantone für einen hochwertigen Musikunterricht sorgen. In der Freizeit sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich musikalisch zu betätigen. Junge Menschen mit besonderer musikalischer Begabung sollen speziell gefördert werden.

Abstimmungstext

Vorgeschichte

Ende 2008 wurde die Volksinitiative «jugend + musik» eingereicht. Die Volksinitiative verlangte, die musikalische Bildung zu stärken. Unter anderem sollte der Bund den Kantonen Vorschriften zum Musikunterricht an den Schulen machen. Der Bundesrat und das Parlament teilten im Grundsatz die Anliegen der Volksinitiative, waren aber mit dem Eingriff in die Kompetenzen der Kantone im Schulbereich nicht einverstanden. Deshalb erarbeitete das Parlament als direkten Gegenentwurf einen neuen Verfassungsartikel, über den am 23. September 2012 abgestimmt wird. Das Initiativkomitee zog schliesslich die Volksinitiative «jugend + musik» zugunsten der vom Parlament vorgeschlagenen Lösung zurück. Im Unterschied zur Volksinitiative «jugend + musik» respektiert der neue Verfassungsartikel die heutige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Schulbereich.

» Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Kultur (BAK)

Umsetzung von Art. 67a BV

1. Etappe: Breitenförderung

Jugend und Musik (J+M) ist ein Programm, das der Bund im Rahmen der Umsetzung von Art. 67a der Bundesverfassung ins Leben gerufen hat. Es hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche zur musikalischen Aktivität zu führen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung unter pädagogischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten ganzheitlich zu fördern. Es steht für die Breitenförderung von Kindern und Jugendlichen. Das Programm basiert auf drei Säulen:

  • Unterstützung von Musikkursen für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis zwanzig Jahren;
  • Unterstützung von Musiklagern für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis zwanzig Jahre;
  • Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Leiterinnen und Leitern dieser Kurse und Lager, denn J+M-Angebote dürfen nur von zertifizierten J+M-Leitenden durchgeführt werden.

Aktuelle und ausführliche Infos zum Programm sind auf der Webseites des Bundesamt für Kultur zu finden.

 

2. Etappe: Talentförderung

Aufbau und Einführung eines Programms zur Förderung von Begabten (Talent Card) im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024

Zur Erarbeitung eines Rahmenkonzepts für ein nationales Programm zur musikalischen Begabtenförderung hat das Bundesamt für Kultur eine Arbeitsgruppe gebildet. Unter der Projektleitung des BAK sind in dieser Arbeitsgruppe neben dem Schweizer Musikrat (SMR) die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK), der Schweizerische Städteverband (SSV), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), die Konferenz Musikhochschulen Schweiz (KMHS) sowie der Verband Musikschulen Schweiz (VMS) vertreten. Der Kickoff des Projekts hat im Januar 2021 stattgefunden. Bis Ende 2021 soll ein Rahmenkonzept für die Umsetzung eines nationalen Programms zur musikalischen Begabtenförderung vorliegen.